Hygienebestimmungen der Gmundner Molkerei
Für Besucher:innen
- Zur Erfüllung unseres Qualitätsniveaus und externer Anforderungen bitten wir um die Einhaltung der Hygienebestimmungen für BesucherInnen und FremdarbeiterInnen
- Betreten Sie die Produktionsräume nur, wenn Sie frei von Infektionskrankheiten sind!
- Beachten Sie das am ganzen Betriebsgelände geltende Rauchverbot! Rauchen ist nur an den dafür vorgesehenen Raucherinseln gestattet!
- Das Tragen von sichtbarem Schmuck und Uhren ist verboten.
- Nagellack, falsche Fingernägel und falsche Wimpern sind verboten!
- Gegenstände des persönlichen Bedarfs sind vor Verlust zu schützen (Taschentücher, ..)
- Beachten Sie das Fotografie-Verbot!
- Benutzen Sie die vorgeschriebene Hygienekleidung:
– Kopfbedeckung: Haarnetz über die Ohren ziehen; im Bedarfsfall: Bartkappe
– weißer Mantel
– Schuhüberzieher bzw. Betriebsschuhe
– Bei Arbeiten im Produktionsbereich: Sicherheitsschuhe - Steigen Sie beim Betreten der Produktionsräume mit beiden Füßen in die Desinfektionswannen
- Verwenden Sie den Desinfektionsmittelspender am Eingang zur Handdesinfektion
- Wenn Sie einer Tätigkeit im Betrieb nachgehen, die das Ausmaß eines kurzen Besuches oder eines Audits überschreitet, beachten Sie bitte die ausgehängten Bestimmungen:
Hygienebestimmungen:
– Personalhygiene
– Produktionsbestimmungen - FÜR FREMDARBEITER:
- Mitgebrachte Werkzeuge und Werkstattwägen müssen vor dem Zutritt zu den Produktionsabteilungen auf Sauberkeit kontrolliert werden und nach vollendeter Tätigkeit auf Vollständigkeit kontrolliert und wieder aus der Produktion entfernt werden.
- Wenn Sie aus Funktionsgründen Ihre eigene Arbeitskleidung anstelle der Besucherkleidung tragen müssen, garantieren Sie mit Ihrer Unterschrift für die Sauberkeit und Identifikation Ihrer Arbeitskleidung!
- Bei Reparaturen in Abteilungen mit Brandmelder ist der Brandschutzbeauftragte zu informieren und ein Freigabeschein auszustellen.
Sicherheitsbestimmungen der Gmundner Molkerei für BesucherInnen
- Betreten des Betriebsgeländes nur nach erfolgter Anmeldung, die Mitnahme unangemeldeter Personen ist untersagt.
- Betreten Sie die Produktionsräume nur mit ihrer Kontaktperson der Gmundner Molkerei.
- Öffnen Sie keinesfalls laufende Maschinen und entfernen Sie keine Schutzeinrichtungen.
- Greifen Sie in keine bewegten Teile.
- Bei Kontakt mit Chemikalien sofortiges Spülen der betroffenen Partien und sofortige Meldung an einen Mitarbeiter der Gmundner Molkerei.
- Im Falle einer Räumung des Betriebes (Brand..) verlassen Sie das Gelände bitte erst nach Abmeldung am Sammelplatz!
- Fremdfirmen mit einem Arbeitsauftrag haben ausnahmslos Sicherheitsschuhe zu tragen.